Impressum

Apollo Medien GmbH
Emil-Hoffmann-Str. 1
50996 Köln

Tel.: +49 (0) 2236-39 99 200
Fax: +49 (0) 2236-39 99 229
E-Mail: apollo@apollo-medien.de

Geschäftsführung: Dr. Holger Schneider, Anja Schriever
Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 47998
Umsatzsteuer-ID: DE 219661439

Die Apollo Medien GmbH ist ein Unternehmen der VEMAG Verlags- und Medien AG, Köln.



Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

I. Geltung der AGB

1. Die Apollo Medien GmbH stellt ihre Leistungen und Produkte (Bilder, Buchinhalte, Illustrationen,Texte, Inhalte, etc.) − im Folgenden: Material − ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zur Verfügung. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, Lieferungen, den Abruf, auch auf elektronischem Wege, sowie der Nutzung des Materials.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden/Bestellers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch bei nicht ausdrücklichem Widerspruch nicht Vertragsinhalt. Sie werden ebenfalls nicht Vertragsinhalt, sofern auf diese in einem Kundenauftrag, einem Kundenvertrag oder einer Kundenbestätigung oder einem ähnlichen Dokument Bezug genommen wird. Der Kunde ist im Fall des fehlenden Einverständnisses mit diesen AGB verpflichtet, übersendetes oder gespeichertes Material zurückzusenden beziehungsweise im Fall der Speicherung zu löschen.

II. Ansichtsmaterial, Nutzungs- und Verwendungsverbot

1. Material, welches lediglich zur Ansicht übermittelt wird beziehungsweise abgerufen wird, darf nicht verwendet, genutzt, bearbeitet, gespeichert, zu Präsentations- oder Layoutzwecken oder als Vorlage genutztwerden, sondern nur vorübergehend und lediglich zu Ansichtszwecken aufbewahrt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2. Ansichtsmaterial ist auf Anforderung von Apollo zurückzugeben. Ansichtsmaterial in Datenform ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt zu löschen.

3. Material, welches ohne ausdrückliche schriftliche Rechtseinräumungübermittelt wird, stellt stets Ansichtsmaterial dar.

III. Lieferung, Prüfungspflichten und -fristen, Rückgabe

1. Der Kunde hat das Material nach dem Erhalt der Lieferung bzw. nach Eingang der elektronischen Daten auf Übereinstimmung mit der Bestellung, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Abweichung, Unvollständigkeit und/oder etwaige Mängel innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang telefonisch und innerhalb zwei weiterer Werktage schriftlich anzuzeigen. Hinsichtlich versteckter Mängel hat die Meldung binnen fünf Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu erfolgen.

2. Unterbliebene oder nicht rechtzeitige Mängelrügen bzw. Rügen schließen den Einwand, das Material sei falsch, unvollständig oder mangelhaft gewesen aus. Ausgeschlossen ist in diesem Fall auch eine Haftung von Apollo für entstandene oder entstehende Kosten.

3. Das Material ist unverzüglich an Apollo zurückzugeben beziehungsweise zu löschen, sofern es sich um Material in Datenform handelt.Die Rückgabe beziehungsweise Löschung der Daten hat spätestens mit Ende der rechtmäßigen zweckbedingten Verwendung, Wegfall des Nutzungsrechts oder auf Anforderung durch Apollo zu erfolgen. Ferner hat der Kunde sicherzustellen, dass die Daten zugriffsgeschützt gespeichert sind.

IV. Verwendung und Nutzung des Materials, Beschränkungen, Rechtevorbehalt

1. Jede Nutzung, Verwendung, Bearbeitung etc. des Materials bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung (Rechtseinräumung). Dies gilt auch bei der Nutzung zu Layout-, Präsentationszwecken, als Vorlage zu Skizzen, der Einfügung von Metadatenetc.

2. Der Kunde hat stets den Umfang der Rechtseinräumung durch Apollo zu beachten. Ein Bearbeitungsrecht steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, sofern keine ausdrückliche, konkrete schriftliche Rechtseinräumung erfolgt ist. Ferner hat der Kunde sämtliche sich aus Rechtseinräumung, Metadaten und sonstigem Begleitmaterial und Anweisungen ergebenden Beschränkungen zu beachten und einzuhalten. Der Kunde stellt Apollo von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Nichtbeachtung des Umfangs der Rechtseinräumung oder Nichtbeachtung der Vorgabenetc. frei. Weitergehende Ansprüche von Apollo, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, bleiben unberührt.

3. Ohne besondere ausdrückliche und schriftliche Rechtseinräumung werden keine Exklusivrechte eingeräumt. Gleiches gilt für Sperrfristen oder andere bevorzugte Rechtseinräumungen. Für den Fall, dass solche Einräumungen erfolgen, sind Exklusivrechte und Sperrfristen grundsätzlich befristet. Ausdrückliche und schriftliche Rechtseinräumungen beinhalten somit grundsätzlich lediglich ein einfaches Nutzungsrecht.

4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusammengehörendes Material stets zusammengehörend zu nutzen ist. Eine Abtrennung von textlichen, bildlichen, inhaltlichen oder gestalterischen Bestandteilen ist nicht gestattet. Anderes gilt nur, sofern Apollo ausdrücklich und schriftlich Abweichungen gestattet. Als zusammengehörend gilt im Zweifel alles, was zusammen geliefert wird beziehungsweise durch Verweise oder Verknüpfungen oder Sachzusammenhang in Bezug gesetzt ist. In Zweifelsfällen hat der Kunde bei Apollo nachzufragen und die ausdrückliche schriftliche Rechtseinräumung zu einer ganz oder teilweisen getrennten Nutzung einzuholen. Mündliche Zusagen genügen in keinem Fall.

5. Eine von Apollo erteilte Rechtseinräumung gestattet nur die einmalige Nutzung für den freigegebenen Zweck im ausdrücklich freigegebenen Umfang, im freigegebenen Medium, im freigegebenen Zeitraum,und freigegebenen räumlichen und sprachlichen Bereich.Darüber hinausgehende Nutzungen sind nicht gestattet und bedürfen jeweils der ausdrücklichen, konkreten und schriftlichen Freigabe. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungen, Wiederholungen, über die ausdrückliche schriftliche Rechtseinräumung hinausgehende Bildnutzung in digitalen Medien,wie Internetseiten oder pdf-Format, im Rahmen einer App etc. oder die Vergabe von Unterlizenzen oder Abtretungen.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Rechtseinräumung durch Apollo:

6. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich gestattet, darf Material nur im Zusammenhang mit etwaigen Begleitmaterialien und Texten in der übermittelten Form verwendet werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn Personen abgebildet sind. Insbesondere eine werbe- oder reklamehafte Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Rechtseinräumung ausgeschlossen. Ferner dürfen Materialen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Kunde hat zudem die publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex zu beachten und darf das Material nur innerhalb der erfolgten schriftlichen Rechtseinräumung, dabei lediglich in einem adäquaten und nicht anstößigen Umfeld verwenden.

7. Eine Weitergabe des Materials oder Teilen davon an Dritte oder eine Einräumung von Nutzungsrechten oder Lizenzen an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wird. Gleiches gilt für eine Vervielfältigung oder Verbreitung des Materials, Speicherung, eine Bearbeitung, Umgestaltung etc. durch Dritte. Ebenfalls nicht gestattet ist eine Weitergabe oder der Verkauf von Links oder anderen Verweismitteln auf das Material bzw. dessen Inhalte.

8. Die Einräumung von Rechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Material und Ansichtsmaterial, unabhängig von der jeweiligen Form, bleibenjeweils im Eigentum von Apollo.

V. Namens- und Urhebernennungen, verknüpfte Daten

1. Durch den Kunden ist in jedem Fall und mit höchster Sorgfalt sicherzustellen, dass Impressumsangaben, Urhebervermerke, Autorennamen, Agenturvermerke etc. nach Vorgabe von Apollo unter Beachtung der Metadaten erfolgen und verknüpft werden. Wird eine Weitergabe an Dritte gestattet, ist die Dauerhaftigkeit der Angabenverknüpfung ebenfalls durch den Kunden sicherzustellen. Die jeweiligen Angaben werden von Apollo mit den Daten an den Kunden übermittelt. Fehlt eine solche Angabe oder bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Angaben, hat der Kunde sich in jedem Fall vorher rechtzeitig schriftlich mit Apollo abzustimmen.

2. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungsentgelts zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Pflicht zur Nennung bleibt auch bei Zahlung von Schadensersatz etc. bestehen.

VI. Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte

1. Eine von Apollo erteilte Freigabe beinhaltet keine Zusicherung, dass etwaige abgebildete Personen ihre Zustimmung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Dies gilt insbesondere auch für eine werbende Verwendung. Ferner beinhaltet eine von Apollo erteilte Freigabe keine Zusicherung, dass Inhaber von Schutzrechten abgebildeter Werke oder Marken ihre Zustimmung zur öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Der Kunde hat etwaige erforderliche Rechte, wie z.B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte (z.B. bezogen auf abgebildete Gegenstände, Werke, Gebäude, Innenräume, Zeichen etc.) selbst zu klären und auf eigene Kosten einzuholen. Anderes gilt nur, sofern solche Rechte ausdrücklich und konkret in der schriftlichen Freigabe genannt sind und im nur Rahmen der dort erfolgten Nennung.

2. Der Kunde stellt Apollo von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Weitergehende Ansprüche von Apollo, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Kunden etc., bleiben unberührt.

VII. Honorare und Kosten

1. Jede Nutzung des Materials ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Rechtseinräumung. Dies gilt auch für die Verwendung für Layout- und Präsentationszwecke. Alle Honorarangaben verstehen sich stets als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2.Für Materiallieferungen und Materialübermittlungen werden Bearbeitungs-, Versand- beziehungsweise Übermittlungskosten in Höhe von pauschal Euro 75,- berechnet, soweit der Nettohonorarwert Euro 800,- nicht übersteigt. Im Fall eines erhöhten Beschaffungs- oder Versandaufwandes können unabhängig von dieser Summe höhere Kosten anfallen. Durch die Bezahlung dieser Kosten erwirbt der Kunde weder Eigentums-, noch Nutzungsrechte.

3. Die Rechnungen von Apollo sind sofort fällig. Die Fälligkeit tritt vollumfänglich auch bei Nichtnutzung des Materials ein.

VIII. Haftung des Kunden, Vertragsstrafe

1. Im Falle einer unberechtigten Nutzung/Verwendung stellt der Kunde Apollo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Gleiches gilt für unberechtigte Bearbeitungen, Änderungen, Entstellung, Umgestaltungen, Weitergabe von Material oder Rechten an Dritte, Vervielfältigung, Speicherung, Verlinkung, fehlende Namens- und Urhebernennung etc. Der Kunde hat auch etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung im Innenverhältnis zu tragen.

Apollo kann in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungsentgelts für das jeweilige Material vom Kunden fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Apollo wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Gleiches gilt für weitergehende Ansprüche.

2. Der Kunde haftet auch für jeden Schaden, wegen unterbliebener Löschung oder nicht ausreichender zugriffsgeschützter Sicherung der Materialdaten.

3. Auch mit der Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz erwirbt der Kunde weder das Eigentum am Material, noch ein Nutzungsrecht, gleich welcher Art.

IX. Gewährleistung, Haftung von Apollo

1. Etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden gegen Apollo sind beschränkt auf den Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder erfolglos durchgeführt worden, ist der Kunde zum Rücktritt von Vertrag berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

2. Für eine Haftung von Apollo auf Schadensersatz gilt – soweit Verschulden Voraussetzung ist – Folgendes:

Eine Haftung von Apollo, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern Apollo weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dies gilt nicht bei einer schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung solcher Kardinalpflichten, welche nicht auf Vorsatz beruht, beschränkt sich die Haftung von Apollo, seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen jedoch maximal auf den vereinbarten Honorarbetrag, der an Apollo zu zahlen ist. Apollo, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften außer im Fall des Vorsatzes, jedoch nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare und/oder Folgeschäden.

Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.

X. Schlussbestimmungen

1. Diese Bestimmungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger.

2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich Apollo und der Kunde, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern rechtlich zulässig, Köln.

4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

5. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Apollo und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.

6. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Köln.

Stand Dezember 2011
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Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

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